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EDELMET

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDELMET GmbH

für Ankauf, Annahme, Abholung, Datenträgervernichtung und Verkauf

EDELMET GmbH · Sitz: Siedlerstr. 29, 58313 Herdecke · Betrieb: Ophauser Straße 24, 58089 Hagen · HRB 10609 Amtsgericht Hagen

Teil A – Allgemeine Bestimmungen (gelten für alle Vertragspartner)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge der EDELMET GmbH („wir“) über den Ankauf und die Annahme von Altmetallen, Elektro- und Elektronikaltgeräten, Elektronikschrott und sonstigen Wertstoffen, über die Abholung, über die Datenträgervernichtung sowie über den Verkauf von Sekundärrohstoffen.

(2) Ankauf und Annahme erfolgen von Unternehmern und von Verbrauchern. Verkäufe erfolgen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Teil B gilt nur gegenüber Unternehmern. Teil C gilt für Verkäufe durch uns.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

§ 2 Angebote, Preise, Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend. Ankaufspreise richten sich nach der Marktlage.

(2) Maßgeblich ist der Preis am Tag der Verwiegung und Eingangsprüfung, soweit nicht schriftlich ein fester Preis vereinbart ist.

(3) Ein Vertrag kommt mit unserer Bestätigung, spätestens mit der Annahme und Verwiegung des Materials zustande.

§ 3 Zugelassene Abfallarten, Erstbehandlungsanlage

(1) Wir betreiben am Standort Ophauser Straße 24, 58089 Hagen, eine Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von Elektrogeräten und Metallen. Grundlage ist der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg nach § 4 BImSchG G 0008/26, 900-0023417/AAG-0001, vom 09.09.2026.

(2) Wir sind eine nach § 21 ElektroG zertifizierte Erstbehandlungsanlage und bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) angezeigt. Altgeräte behandeln wir nach den Anforderungen des ElektroG.

(3) Wir nehmen nur Abfälle an, deren Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Anlage 1 aufgeführt ist. Anlage 1 gibt den Stand unserer Genehmigung wieder. Ändert sich die Genehmigung, passen wir Anlage 1 an. Die aktuelle Fassung steht auf unserer Webseite.

(4) Material, das nicht in Anlage 1 aufgeführt ist, weisen wir zurück. Wird es erst nach der Annahme erkannt, können wir es dem Anlieferer zurückgeben oder auf seine Kosten ordnungsgemäß entsorgen lassen.

(5) Gefährliche Abfälle (in Anlage 1 mit * gekennzeichnet) nehmen wir nur an, wenn die vorgeschriebenen Nachweise vorliegen.

(6) Altgeräte und sonstige Abfälle aus privaten Haushaltungen nehmen wir an, soweit dies nach ElektroG und KrWG zulässig ist und keine Überlassungspflichten gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§ 17 KrWG) entgegenstehen.

§ 4 Beschaffenheit der Anlieferung

(1) Das Material ist wie vereinbart sortiert anzuliefern und frei von Fremdstoffen, Flüssigkeiten, Druckbehältern, Munition oder Explosivstoffen, radioaktiven Stoffen sowie Asbestabfällen und losem Asbest.

(2) Altgeräte mit asbesthaltigen Bauteilen (z. B. Nachtspeicheröfen) nehmen wir nur nach vorheriger Anmeldung und im Rahmen von Anlage 1 an. Die asbesthaltigen Bauteile bauen wir bei der Erstbehandlung fachgerecht aus. Die Geräte dürfen vorher nicht geöffnet, zerlegt oder beschädigt worden sein. Geräte, die freies Asbest enthalten (AVV 16 02 12*), nehmen wir nicht an.

(3) Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe vom Altgerät zu trennen (§ 10 Abs. 1 ElektroG). Beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Batterien sind bei der Anlieferung gesondert anzugeben.

(4) Für die Löschung personenbezogener Daten auf abgegebenen Altgeräten ist der Anlieferer selbst verantwortlich (§ 10 Abs. 1 ElektroG), es sei denn, er hat uns mit der Datenträgervernichtung nach § 8 beauftragt.

(5) Kosten, die durch unzulässige oder falsch deklarierte Bestandteile entstehen, trägt der Anlieferer.

(6) Anlieferungen sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr möglich, nicht an Sonn- und Feiertagen.

(7) Abfälle mit höherem Staubpotential sind in geschlossenen Behältern anzuliefern.

§ 5 Verwiegung und Eingangsprüfung

(1) Maßgeblich sind die Verwiegung auf unserer geeichten Waage und unsere Eingangsprüfung. Der Anlieferer kann bei der Verwiegung anwesend sein und erhält einen Wiegeschein.

(2) Fremdstoffe, Feuchtigkeit und Verpackung werden abgezogen. Entspricht das Material nicht der angegebenen Sorte oder Qualität, richtet sich der Preis nach der tatsächlich festgestellten Sorte.

§ 6 Eigentum, Herkunft und Identifizierung

(1) Der Anlieferer versichert, Eigentümer des Materials oder zur Verfügung darüber berechtigt zu sein, und dass das Material rechtmäßig erworben wurde und frei von Rechten Dritter ist.

(2) Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartner festzustellen und zu dokumentieren, insbesondere nach dem Geldwäschegesetz. Privatpersonen legen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor. Unternehmen nennen Firma, Anschrift und die handelnde Person.

(3) Ohne diese Angaben kaufen wir nicht an.

(4) Eigentum und Gefahr gehen mit der Übergabe und dem Abschluss der Verwiegung auf uns über.

§ 7 Abholung

(1) Die Abholung ist entgeltpflichtig. Das Entgelt bieten wir vor der Abholung im Einzelfall an, zum Beispiel als Pauschale. Eine Abholung setzt in der Regel eine Mindestmenge von zwei vollen Gitterboxen voraus; kleinere Mengen können bei uns angeliefert werden.

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Material zum vereinbarten Termin zugänglich und verladebereit ist. Vergebliche Anfahrten können wir in Rechnung stellen.

(3) Verbrauchern kann ein Widerrufsrecht nach § 9 zustehen.

§ 8 Datenträgervernichtung

(1) Mit der Vernichtung oder Löschung von Datenträgern beauftragen wir zertifizierte Fachbetriebe. Die Vernichtung erfolgt nach DIN 66399 in der vereinbarten Schutzklasse und Sicherheitsstufe.

(2) Der Auftraggeber erhält ein Protokoll oder Zertifikat über die Vernichtung.

(3) Auf Wunsch schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(4) Ohne ausdrücklichen Auftrag schulden wir keine Datenlöschung.

(5) Verbrauchern kann ein Widerrufsrecht nach § 9 zustehen.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Schließt ein Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag über die entgeltliche Abholung (§ 7) oder die Datenträgervernichtung (§ 8) außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Webformular), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 2. Für den Widerruf kann das Muster-Widerrufsformular in Anlage 3 verwendet werden.

(2) Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss. Den Vertrag bestätigen wir ihm auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail.

(3) Beginnen wir auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB).

(4) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(5) Für den Ankauf von Material durch uns besteht kein Widerrufsrecht, da der Verbraucher hierfür keinen Preis zahlt.

§ 10 Zahlung

(1) Den Ankaufspreis zahlen wir innerhalb von 14 Tagen nach Verwiegung und Eingangsprüfung per Überweisung. Voraussetzung ist, dass die Angaben nach § 6 vollständig vorliegen.

(2) Bei Anlieferung durch Privatpersonen sowie bei kleinen Mengen, die Unternehmen selbst anliefern, zahlen wir auf Wunsch sofort nach Verwiegung bar aus, höchstens jedoch 1.999,00 € je Anlieferer und Tag. Höhere Beträge zahlen wir ausschließlich per Überweisung. Mehrere Anlieferungen desselben Anlieferers an einem Tag sowie zusammengehörende Teilanlieferungen rechnen wir für diese Grenze zusammen. Auch bei Barauszahlung müssen die Angaben nach § 6 vorher vollständig vorliegen. Die Barauszahlung wird quittiert. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.

(3) Beim Ankauf von Unternehmern rechnen wir per Gutschrift ab; der Anlieferer teilt uns dafür seine Steuernummer oder USt-IdNr. mit. Für Metalle und Schrott, die unter Anlage 3 UStG fallen, schulden wir als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (§ 13b UStG, Reverse Charge). Dies gilt nicht, wenn der Anlieferer Kleinunternehmer ist und die Umsatzsteuer nach § 19 UStG nicht erhoben wird; das teilt er uns vor der Abrechnung mit.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach der DSGVO. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung auf www.edelmet.de.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Erfüllungsort ist unser Betrieb in Hagen.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hagen.

(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

Teil B – Zusätzliche Bestimmungen gegenüber Unternehmern

§ 14 Einwände und abfallrechtliche Pflichten

(1) Einwände gegen Wiegeergebnis oder Sortenbewertung sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Wiegescheins schriftlich zu erheben. Danach gilt das Ergebnis als anerkannt.

(2) Der Anlieferer stellt die erforderlichen abfallrechtlichen Angaben und Nachweise bereit, insbesondere den Abfallschlüssel und bei gefährlichen Abfällen die Unterlagen nach der Nachweisverordnung.

Teil C – Verkauf durch EDELMET (nur an Unternehmer)

§ 15 Lieferung, Verwiegung, Gefahr

(1) Lieferbedingungen (Incoterms) und Liefertermine richten sich nach der Auftragsbestätigung.

(2) Maßgeblich ist unsere Verwiegung bei der Verladung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei Lieferungen ins Ausland stellt der Käufer die Angaben und Unterlagen bereit, die für die Abfallverbringung nach der Verordnung (EU) 2024/1157 nötig sind, z. B. Vertrag mit der Verwertungsanlage oder Zustimmung bei notifizierungspflichtigen Lieferungen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen stellt er außerdem die gültige USt-IdNr. und die Gelangensbestätigung bereit.

§ 16 Zahlung und Eigentumsvorbehalt

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei neuen Kunden können wir Vorkasse verlangen.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 17 Mängelrüge

Offensichtliche Mängel, Mengen- und Gewichtsabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Bis zur Klärung darf die Ware nicht vermischt oder weiterverarbeitet werden.

Anlage 1 – AVV-Katalog (zugelassene Abfallschlüssel)

Stand: Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg G 0008/26, 900-0023417/AAG-0001, vom 09.09.2026. Mit * gekennzeichnete Abfallschlüssel bezeichnen gefährliche Abfälle im Sinne der AVV.

08 – Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

08 03 – Abfälle aus HZVA von Druckfarben

  • 08 03 18 – Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen

10 – Abfälle aus thermischen Prozessen

10 06 – Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie

  • 10 06 01 – Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
  • 10 06 02 – Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

10 08 – Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie

  • 10 08 09 – andere Schlacken

11 – Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie

11 01 – Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)

  • 11 01 10 – Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen

11 02 – Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie

  • 11 02 06 – Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen
  • 11 02 99 – Abfälle a. n. g.

15 – Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)

15 01 – Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

  • 15 01 01 – Verpackungen aus Papier und Pappe
  • 15 01 02 – Verpackungen aus Kunststoff
  • 15 01 03 – Verpackungen aus Holz
  • 15 01 04 – Verpackungen aus Metall
  • 15 01 05 – Verbundverpackungen
  • 15 01 06 – gemischte Verpackungen

16 – Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

16 01 – Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

  • 16 01 17 – Eisenmetalle
  • 16 01 18 – Nichteisenmetalle

16 02 – Elektrische und elektronische Geräte und deren Bauteile

  • 16 02 11* – gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW oder HFKW enthalten
  • 16 02 13* – gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
  • 16 02 14 – gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
  • 16 02 15* – aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile
  • 16 02 16 – aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen

16 06 – Batterien und Akkumulatoren

  • 16 06 01* – Bleibatterien
  • 16 06 02* – Ni-Cd-Batterien
  • 16 06 03* – Quecksilber enthaltende Batterien
  • 16 06 04 – Alkalibatterien (außer 16 06 03)
  • 16 06 05 – andere Batterien und Akkumulatoren

16 08 – Gebrauchte Katalysatoren

  • 16 08 01 – gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)
  • 16 08 03 – gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.

17 – Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 02 – Holz, Glas und Kunststoff

  • 17 02 01 – Holz
  • 17 02 03 – Kunststoff

17 04 – Metalle (einschließlich Legierungen)

  • 17 04 01 – Kupfer, Bronze, Messing
  • 17 04 02 – Aluminium
  • 17 04 03 – Blei
  • 17 04 04 – Zink
  • 17 04 05 – Eisen und Stahl
  • 17 04 06 – Zinn
  • 17 04 07 – gemischte Metalle
  • 17 04 11 – Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen

17 09 – Sonstige Bau- und Abbruchabfälle

  • 17 09 04 – gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

19 – Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

19 01 – Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen

  • 19 01 02 – Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
  • 19 01 12 – Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
  • 19 01 18 – Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen

19 10 – Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen

  • 19 10 01 – Eisen- und Stahlabfälle
  • 19 10 02 – NE-Metall-Abfälle
  • 19 10 04 – Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen
  • 19 10 06 – andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen

19 12 – Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.

  • 19 12 01 – Papier und Pappe
  • 19 12 02 – Eisenmetalle
  • 19 12 03 – Nichteisenmetalle
  • 19 12 04 – Kunststoff und Gummi
  • 19 12 07 – Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
  • 19 12 11* – sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 19 12 12 – sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

20 – Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

20 01 – Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

  • 20 01 01 – Papier und Pappe
  • 20 01 21* – Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
  • 20 01 23* – gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
  • 20 01 33* – Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
  • 20 01 34 – Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
  • 20 01 35* – gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
  • 20 01 36 – gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
  • 20 01 40 – Metalle

Anlage 2 – Widerrufsbelehrung

Gilt für Verträge über die entgeltliche Abholung (§ 7) und die Datenträgervernichtung (§ 8), die ein Verbraucher außerhalb unserer Geschäftsräume oder über Fernkommunikationsmittel mit uns schließt.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EDELMET GmbH, Ophauser Straße 24, 58089 Hagen, Telefon: +49 2331 9347128, E-Mail: dispo@edelmet.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

Anlage 3 – Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:

EDELMET GmbH

Ophauser Straße 24

58089 Hagen

E-Mail: dispo@edelmet.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

____________________

____________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Stand: Oktober 2026